Verkaufsbedingungen der Firma
Hinzmann GmbH
1. Preisstellung Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk Radolfzell. Transportkosten und evtl. anfallende Kranwagengebühren gehen zu Lasten des Käufers.
2. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind per Vorkasse zu begleichen.
3. Abholtermine Die Übergabe von Maschinen / Einrichtungen kann nur während unserer betrieblichen Normalzeit und ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erfolgen. Die Termine sind deshalb mit uns abzustimmen. Ersatzansprüche wegen Wartezeiten sind ausgeschlossen.
4. Haftung und Gewähr Sämtliche Maschinen und Einrichtungen werden ab Fundament bzw. Standort, wie besichtigt und in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden, ohne jegliche Gewährleistung verkauft. Für die Richtigkeit technischer Daten und Baujahre, für die Vollständigkeit von Zubehör und Werkzeugausrüstung sowie die Einhaltung aller in den Unfallverhütungsvorschriften genannten Sicherheitsforderungen übernehmen wir keine Gewähr. Verladen und fachgerechte Befestigung der Maschinen / Einrichtungen auf dem Fahrzeug bei Übergabe ist Angelegenheit des Käufers. Für alle Schäden, die während des Verladevorganges und während des Transportes der Maschinen / Einrichtungen, auch Dritten entstehen, haftet der Käufer. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Verlade- und Befestigungsarbeiten mit ausdrücklicher Einwilligung, mit stillschweigender Billigung oder mit aus den Umständen sich ergebender Zustimmung des Käufers durch Betriebsangehörige von Hinzmann GmbH oder durch Dritte z.B. Kranwagenfirma, Frachtführer, ausgeführt werden.
5. Gerichtstand Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Konstanz.
6. Eigentumsvorbehalt Wir liefern nur auf der Basis des Eigentumsvorbehaltes bzw. des erweiterten Eigentumsvorbehaltes, somit behalten wir uns das Eigentumsrecht an den gelieferten Maschinen / Einrichtungen bis zur endgültigen Begleichung der Rechnung vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
7. Rechtsstand Rechtsstand ist Deutschland.
Produkte für:
Transformatoren,
Elektromotoren,
Ringkerne,
Umspulmaschinen
Hersteller:
Altic, Artos, Aumann, Axxis, Blume & Redecker, Bobifil, Calotron, Erasan, Hereaus, Hübers, IWT, Kabelmat, Kinomat, LAE, Leybold, Marsilli, Meteor Micafil, Odimat, Pillarhouse, Ramm, Reinhardt, Rist, Ruff, Schenk, Schlatter, Schleich, Schümann, Siemens, Sipro, Statomat, Stollberg, Tuboly,Thonke Tränkfix ......
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